Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2020
Eröffnungen
02.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
20.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
28.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.01.2016
Neueintragungen